Profil

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Steeger Immobilien – Patrick Steeger

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Durch die Anforderung eines Exposés und die Kenntnisnahme unserer Provisionsvereinbarung kommt zwischen dem Interessenten (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) und Steeger Immobilien ein provisionspflichtiger Maklervertrag bezüglich des angebotenen Objekts zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil und gelten als vom Auftraggeber anerkannt.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

Sämtliche von Steeger Immobilien übermittelten Unterlagen, Objektinformationen und Exposés sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Steeger Immobilien ausdrücklich untersagt.

Bei Verstoß gegen diese Vertraulichkeitspflicht und anschließendem Vertragsabschluss durch einen Dritten oder weitere Personen, an die das Exposé weitergeleitet wurde, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der vertraglich vereinbarten Provision. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Steeger Immobilien bleiben hiervon unberührt.

3. Objektangebote und Haftung

Alle Angebote von Steeger Immobilien erfolgen freibleibend und ohne Gewähr. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Die objektbezogenen Informationen basieren auf Angaben des Eigentümers bzw. Vermieters. Steeger Immobilien übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Objektinformationen eigenverantwortlich zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben besteht ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

4. Maklerauftrag und Laufzeit

Alleinauftrag

Bei Erteilung eines Alleinauftrags verpflichtet sich der Kunde, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler mit der Vermittlung zu beauftragen. Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate.

Einfacher Maklerauftrag

Bei einem einfachen Maklerauftrag ist der Kunde berechtigt, parallel weitere Makler zu beauftragen.

Einschaltung Dritter

Steeger Immobilien ist berechtigt, weitere Makler oder Kooperationspartner in die Vermarktung einzubeziehen.

5. Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch von Steeger Immobilien entsteht mit wirksamen Abschluss eines Hauptvertrags (Kauf-, Tausch- oder Mietvertrag), sofern die Maklertätigkeit ursächlich oder mitursächlich für den Vertragsabschluss war.

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn:

  • der Hauptvertrag zu abweichenden Konditionen geschlossen wird,
  • statt des nachgewiesenen Objekts ein anderes Objekt desselben Anbieters erworben wird,
  • das abgeschlossene Geschäft wirtschaftlich im Wesentlichen dem ursprünglich angebotenen Geschäft entspricht.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch bei:

  • Kauf statt Miete oder umgekehrt,
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt direktem Immobilienerwerb,
  • Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags statt Kaufvertrag,
  • Tausch statt Kauf oder Miete.

6. Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Abschluss des notariellen Kauf-, Tausch- oder Mietvertrags fällig und ist nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Steeger Immobilien ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von Steeger Immobilien, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich über den Vertragsinhalt und die Bemessungsgrundlage der Provision Auskunft zu erteilen.

7. Provisionshöhe

Die Provision bemisst sich nach dem Gesamtkaufpreis bzw. der Jahresmiete (bei Mietobjekten).

Kaufverträge

Bei Immobilienverkäufen beträgt die Käuferprovision, sofern nichts anderes vereinbart ist, 6,25 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Tauschverträge

Bei Tauschgeschäften ist die Bemessungsgrundlage der in der notariellen Urkunde festgesetzte Tauschwert der jeweils erworbenen Immobilie, nicht die Wertdifferenz.

Mietverträge

Bei Gewerbemietobjekten beträgt die Mieterprovision, sofern nichts anderes vereinbart ist, 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die endgültige Provisionshöhe richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den örtlich üblichen Sätzen.

8. Pflichten des Auftraggebers

Vollmachten und Einsichtsrechte

Der Auftraggeber erteilt Steeger Immobilien die Vollmacht zur Einsichtnahme in Grundbuch, Bauakten und weitere relevante behördliche Unterlagen. Bei Eigentumswohnungen werden die gegenüber der WEG-Verwaltung bestehenden Informations- und Einsichtsrechte übertragen.

Eigenvermarktungsverbot bei Alleinauftrag

Bei einem Alleinauftrag ist es dem Eigentümer untersagt, das Objekt während der Vertragslaufzeit eigenständig über Internet oder Printmedien zu vermarkten. Der selbstständige Vertragsabschluss ohne Maklerbeteiligung bleibt hiervon unberührt.

Vertraulichkeit

Alle erhaltenen Informationen und Nachweise dienen ausschließlich der Eigennutzung des Kunden. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung ist untersagt.

Meldepflicht bei Vorkenntnis

Ist dem Kunden das nachgewiesene Objekt bereits anderweitig bekannt, muss dies Steeger Immobilien unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, schriftlich mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen werden.

Informationspflicht nach Vertragsabschluss

Der Kunde ist verpflichtet mitzuteilen, ob, wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam sowie welcher Kauf-, Miet- oder Pachtzins vereinbart wurde. Der Vertrag ist unverzüglich nach Abschluss vorzulegen. Steeger Immobilien ist berechtigt, bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten die erforderlichen Auskünfte einzuholen.

9. Doppeltätigkeit

Steeger Immobilien ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig zu werden. Im Falle der Doppeltätigkeit ist Steeger Immobilien zur Unparteilichkeit verpflichtet.

10. Vorkenntnis und Meldepflicht

Ist dem Kunden das von Steeger Immobilien angebotene Objekt bereits aus anderen Quellen bekannt, muss dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, schriftlich mitgeteilt und auf Verlangen nachgewiesen werden.

Bei unterlassener oder verspäteter Meldung der Vorkenntnis ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Aufwendungen verpflichtet, die Steeger Immobilien hierdurch entstehen.

11. Schriftformerfordernis

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Steeger Immobilien, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen.

Dies gilt nicht für Schäden:

  • aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
  • die auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen,
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13. Verbraucherschlichtung

Steeger Immobilien ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Vollkaufleuten Hamburg.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung.

Stand: Oktober 2025
Steeger Immobilien
Patrick Steeger
Hamburg

Wichtiger Hinweis: Diese AGBs dienen als Grundlage für Ihre Maklertätigkeit. Es wird empfohlen, die AGBs von einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen und ggf. anpassen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre individuellen Geschäftspraktiken vollständig abdecken.

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Brandbenefits GmbH
Niflandring 13
22559 Hamburg